Die Firmenleitung verpflichtet sich zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
durch ständige Erhöhung der Gesundheitsführsorge für Arbeitnehmern mit Nachdruck auf Vorsorge und Stärkung des Gesundheitsbewusstseins der Arbeitnehmer.
durch Mitteilung der Änderungen, welche mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit zusammenhängen, an die jeweils zuständigen Behörden.
durch die Ermittlung der Entstehung von Arbeitsrisiken und deren anschließender Entfernung, sowohl bei den bestehenden, als auch bei den neuen Verfahren.
durch das regelmäßige Monitoring des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer und der Arbeitsumgebung.
durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter über Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie Brandschutz.
durch die Schaffung von Voraussetzungen, um die Arbeitnehmer am Mitwirken bei der Umsetzung der Firmenpolitik und Erfüllung der festgelegten Firmenziele zu motivieren.
die Gesellschaft verlangt von all ihren Mitarbeitern eine aktive Beteiligung an den Grundsätzen des Qualitätsmanagements, des Environmental Managements und des Sicherheitsmanagementsystems.
durch die Verwirklichung der Firmenpolitik und – in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern – deren Umsetzung, sowie zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Zweckdienlichkeit und Angemessenheit.